Bescheinigung in Steuersachen

    steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
    Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
    Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

    Zum Beispiel:
    - Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
    - Spielhallen
    - Reisegewerbekarte
    - Taxi/Mietwagengewerbe

    oder auch für die Teilnahme an
    - Öffentlichen Ausschreibungen

    Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3197c776e0c1f3ce17a7d8e52ddcbdc6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen (FB 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 2 - Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post oder über Ihr Bürgerportalkonto zu.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de