steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes nach §§34 ff GewO benötigt, wie z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, für Schank- und Speisewirtschaft, für Spielhallen u.a.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roetgen
Formulare
Hinweise für Roetgen
Voraussetzungen
Hinweise für Roetgen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roetgen
Verfahrensablauf
Hinweise für Roetgen
Fristen
Hinweise für Roetgen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Roetgen
Kosten
Hinweise für Roetgen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Roetgen
Weitere Informationen
Hinweise für Roetgen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen