Bescheinigung in Steuersachen

    steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Aachen bestehen.
    Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

    Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

    Zum Beispiel:

    • Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
    • Spielhallen
    • Reisegewerbekarte
    • Taxi/Mietwagengewerbe
    • Makler*innen/Bauträger*innen
    • Versicherungsvermittler*innen nach § 34 ff GewO

    oder auch für die Teilnahme an

    • öffentlichen Ausschreibungen
    Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

    Nach erfolgter Anmeldung im Serviceportal können Sie uns über das unten aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.

    Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

    In dringenden Fällen können Sie mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Bescheinigung direkt mitnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5cb37cde45b29e77d0a58815424e54e3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Habsburgerallee 11-13

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • Personalausweis oder Pass (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen, bei Online-Antrag Kopien dieser Seiten als PDF- oder JPEG-Datei als Anlage beifügen)
    • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
    • Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de