steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Grevenbroich bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Bitte geben Sie bei der Beantragung an, für welche Stelle die Bescheinigung benötigt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag auf eine Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür entweder den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder das bereitgestellte Online-Formular.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch schriftlich oder per E-Mail beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) bei.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu, bzw. direkt an die von Ihnen angegebene Behörde/Stelle.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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