Bescheinigung in Steuersachen

    steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden. Sie ist eine befristete Erklärung für Gewerbetreibende mit bestimmten Tätigkeiten, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, wie beispielsweise offene Gewerbesteuer oder Grundabgaben bei der Stadt Velbert bestehen.

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unter anderem erforderlich für

    • Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Taxi/Mietwagengewerbe
    • Spielhallen/Reisegewerbekarten
    • Maklerinnen und Makler/Bauträgerinnen und Bauträger
    • Versicherungsvermittelnde

     

    Für die Antragstellung reichen der Name und Vorname der antragstellenden Person bzw. der Firmenname sowie deren Adresse aus. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

    • Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (siehe Onlinedienstleistungen)
    • per E-Mail an dagmar.francke@velbert.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6668f31f73d87f9b8b40ca903b6f47e

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Die Kosten für die Austellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung betragen 24,00 Euro je Antrag. Bei Beantragung per E-Mail ist der Betrag auf das Konto der Stadtkasse Velbert unter Angabe des Kassenzeichens 000.0010.1 zu überweisen. Bei Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgt die Bezahlung über das Portal.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de