Führung eines Fahrtenbuches AnordnungOnline erledigen

    Führung eines Fahrtenbuches Anordnung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einer Fahrzeughalterin bzw. einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf sie bzw. ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung einer Fahrzeugführerin bzw. eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

    Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter oder ihre Beauftragte bzw. sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor Beginn

    • Name, Vorname und Anschrift der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers,
    • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie
    • Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt einzutragen.
    • Nach Beendigung der Fahrt ist das Datum mit Uhrzeit und Unterschrift einzutragen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterverkehr sowie Gefahrgut, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de