Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i. d. R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
Voraussetzungen
- persönliche Eignung gem. § 8b des Sprengstoffgesetzes
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.
Im Antrag müssen Sie angeben, welche explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später nutzen bzw. erwerben wollen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bis 8 Wochen
Kosten
Von EUR 100 bis EUR 1.000
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
Hinweise für Hamm