Wohngeld Änderung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Über den Wohngeldrechner können Sie eine unverbindliche Berechnung zur Höhe Ihres Wohngeldanspruchs durchführen und anschließend selbst entscheiden, ob Sie online einen Antrag einreichen oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Nachweise bei der Wohngeldstelle nachträglich noch einreichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke