Wohngeld Änderung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.
Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Alleinstehende Studenten und Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Hinweise für Bünde
Beim Bezug von Wohngeld ist es in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Wenn andere Sozialleistungen nach dem SGB bezogen werden, kommt es auf den Einzelfall an. Für genauere Auskünfte steht unsere Wohngeldstelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bünde
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle und online.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und Sie können hier Wohngeldanträge auch online stellen.
Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
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