Wohngeld Änderung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Wer erhält Wohngeld?
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird an Stelle der Miete der Mietwert zu Grunde gelegt).
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung.
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig duch die Wohngeldstelle beraten zu lassen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Emsdetten eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit dem Wohngeldprobeberechner rechnen lassen. Dieser befindet sich auf der Seite www.mbwsv.nrw.de im Bereich Wohnen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.
Sofern Sie Wohngeld beziehen, sind Sie berechtigt, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen" oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Rathaus der Stadt Emsdetten (EG).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Wohngeldgesetz, Sozialgesetzbuch
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten