Wohngeld Änderung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
WOHNGELD, MIETZUSCHUSS, LASTENZUSCHUSS
Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem eigenen Einkommen, damit sie ihre Wohnbelastungen besser tragen können. Es gibt Wohngeld sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sind, als auch Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen, der Höhe der monatlichen Miete und der Mietenstufe bzw. der monatlichen Belastung.
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners finden Sie im Download Bereich.
FAQs zum Thema Wohngeld finden Sie hier.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Regelzeitraum 12 Monate
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Wohngeldgesetz und Wohngeldverwaltungsvorschriften
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 12 Wochen betragen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Müller (Buchstaben A-E)
Frau Blum (Buchstaben F-R)
Frau Muschellak (Buchstaben F-R)
Frau Corallo (Buchstaben S-Z)
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Die Wohngeldstelle vergibt derzeit für die Erledigung dringender Angelegenheiten Termine. Aufgrund der hohen Nachfrage wird darum gebeten, Terminwünsche -mit Angabe einer Rückrufnummer- zu richten an wohngeld@sankt-augustin.de.
Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Den Antragstellenden gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragseingang erfolgt.
Informationen zum Deutschlandticket sozial finden Sie hier
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier
Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
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