Wohngeld Änderung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann im Bereich Downloads heruntergeladen oder direkt online gestellt werden.
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erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Hinweise für Eitorf
Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig
- von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Miete oder Belastung.
Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben. Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag.
Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.
Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind.
Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung
Alleinstehende Studierende oder Auszubildende,
- die BAföG oder
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
beziehen, erhalten kein Wohngeld.
Das gilt auch, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde.
Ein Wohngeldanspruch kann gegeben sein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ablauf der Förderungshöchstdauer
- Ablehnung von BAföG wegen fehlender Leistungsnachweise
- Zweitausbildung/Zweitstudium
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des WoGG (WoGVwV)
- Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I)
- Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Hinweise für Eitorf
Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag per Post oder online gezahlt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.
Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
6 bis 8 Wochen, in Einzelfällen länger
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
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