Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Wohngeld Änderung von Amts wegen

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Nutzen Sie den Online-Wohngeldrechner des Landes NRW. Sie können damit vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe (voraussichtlich und unverbindlich). Nach erfolgter (Probe-) Berechnung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag im Anschluss direkt online zu stellen.

    Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und wie der Umgang mit bereits erfolgten Bewilligungen und Neuanträgen zu sehen ist (auf unserer Homepage unter "Weiterführende Links").

    Dort können Sie sich zu fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Thema Wohngeld informieren und Sie finden auch die Informationen zur Kontaktaufnahme. 

    Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken (Hauptantrag und Anlagen) des Landes NRW zu beantragen. Diese können am PC ausgefüllt und gedruckt und letztendlich an die Wohngeldstelle der Stadt Remscheid (s. "Zuständige Einrichtung") gesendet werden. Die Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geben Ihnen Hilfestellungen (s. bitte unter "Weiterführende Links")

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_023d870b9d5b23feea40a3a3e1985ed0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Haddenbacher Straße 38-42

    42855 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de