Zulassungsbescheinigung Teil II

    Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Neuzulassung von inländischen und eingeführten Fahrzeugen

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Pelkum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Fax: 02381 17-109399

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Fax: 02381 17-109699

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    Fax: 023281 17-109799

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Inländische Fahrzeuge

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II
    • COC
    • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 21 StVZO (bei Gebrauchtfahrzeugen) oder bei Neufahrzeugen nach alt: § 13 EG-FGV,  neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
    • VersicherungsbestätigungI
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
    • SEPA-Mandat
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

    Importfahrzeuge,

    diese Fahrzeuge sind grundsätzlich zu identifizieren, z.B. durch Bestätigung der FIN durch eine Prüforganisation in Deutschland oder Vorführung bei einer anderen Zulassungsstelle in Deutschland oder bei den Bürgerämtern der Stadt Hamm.

    Über weitere Möglichkeiten werden Sie gern hier direkt vor Ort informiert.

    Bei Zulassungen mit einer (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC werden benötigt

    • (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC im Original
    • Bescheinigung, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
    • den Kaufvertrag / die Rechnung
    • ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
    • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
    • Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
    • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
    • SEPA-Mandat
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

    Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren werden benötigt

    • die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
    • wenn kein CoC vorliegt,  das Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV) Achtung: bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
    • bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach alt: § 13 EG-FGV, neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
    • Bei Neufahrzeugen ist im Einzelfall eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
    • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
    • den Kaufvertrag / die Rechnung
    • Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
    • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
    • SEPA-Mandat
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)

     

    Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

     

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

    Die Grundgebühr für die Zulassung eines inländischen bzw. eingeführten Fahrzeugs beträgt 30,60 € inl. Siegelgebühr. Hinzu können noch weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen kommen.

    Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de