Zulassungsbescheinigung Teil II

    Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Ab dem 01.11.2005 müssen die Zulassungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Zulassung oder Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, für das Steuerpflicht besteht, von der Abgabe einer schriftlichen Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer abhängig machen.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich von der*dem Halter*in oder einer mit der Zulassung beauftragten Person eine entsprechende Ermächtigung entgegenzunehmen ist. Kann der*die Antragsteller*in oder Bevollmächtigte diese nicht erteilen oder beibringen, ist er vor Durchführung der Zulassung an das zuständige Finanzamt zur Erstversteuerung oder Befreiung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verweisen.

    Auf die Entgegennahme der Einziehungsermächtigung durch die Zulassungsbehörde kann nur verzichtet werden, wenn der*die Fahrzeughalter*in eine Bescheinigung vorlegt, nach der das zuständige Finanzamt auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den*die Fahrzeughalter*in verzichtet.

    Verfügt der Antragsteller über keine eigene Bankverbindung, besteht die Möglichkeit, die fällige Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto einer anderen Person, die dann die Einzugsermächtigung erteilen muss, abbuchen zu lassen.

    Um eine reibungslose Zulassung und Entgegennahme der Einziehungsermächtigung gewährleisten zu können, stellt die Zulassungsbehörde unter dem neben stehenden Link ein am Bildschirm ausfüllbares Formular zum Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8bf13c2e96c07ddef647089897106bad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Im Gebäude der Zulassungsbehörde in Essen-Steele sind außerdem Formulare am Check-in erhältlich. Es wird um Verständnis gebeten, wenn diese Formulare für Bürger*innen vorgehalten werden, die diese Vollmacht und Einziehungsermächtigung im Rahmen ihres Antrags auf Zulassung benötigen.
    Firmen, Großkunden und Institutionen erhalten dieses Formular als am Bildschirm ausfüllbares .pdf-Dokument auf Anfrage per E-Mail zugesandt. Richten Sie die Anfrage bitte an kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns unter 0201 / 88 33999 an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de