Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
    • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

    • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

    Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 020938080

    Fax: 02093808380

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    voraussichtlich 2 Wochen

    Kosten

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de