Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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    Version

    Technisch geändert am 28.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 020938080

    Fax: 02093808380

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    • § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
    • § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Der Antrag ist spätestens 3drei Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    voraussichtlich 2 Wochen

    Kosten

    Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Die Gemeinde Stemwede ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig:

    Gebäude und Liegenschaften
    Kreis Minden-Lübbecke
    Otto-Lilienthal-Weg 29
    32425 Minden
    Telefon: +49 571 94621-0
    gebaeude@minden-luebbecke.de

     

    Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig:

    Landesbetrieb Straßenbau NRW
    Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
    Stapenhorststraße 119
    33615 Bielefeld
    www.strassen.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de