Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Die Stadt Espelkamp ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Gebäude und Liegenschaften
Kreis Minden-Lübbecke
Otto-Lilienthal-Weg 29
DE-32425 Minden
+49 571 94621-0
+49 571 94621-50
gebaeude@minden-luebbecke.de
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021