Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
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Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
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Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
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Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
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Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Essen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021