Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse BOnline erledigen

    Führerschein (Begleitetes Fahren/Führerschein ab 17 Jahren)

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Begleitetes Fahren oder auch umgangssprachlich "Führerschein ab 17" oder "Führerschein mit 17" ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Ziel der Regelung ist die Schaffung von mehr Fahrkompetenz, also mehr Routine und Erfahrung beim Autofahren. Mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" soll dem Hauptproblem von jungen Führerscheinbesitzern, die ihr eigenes Können oft überschätzen und kritische Situationen unterschätzen, begegnet werden.

    Ansatz ist dabei die wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung - jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handelt. Gleichzeitig führt die Fahrpraxis in Begleitung zu mehr Fahrkompetenz, die weiterwirkt, wenn Fahranfänger*innen ab dem 18. Lebensjahr nach Erwerb des Führerscheines ohne Begleitung fahren dürfen. Bei entsprechender Fahrpraxis kann daher davon ausgegangen werden, dass Fahranfänger*innen nach der Begleitphase mit einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten.

    Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

    • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer*innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
    • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere Begleiter*innen einzutragen.
    • Die Begleiter*innen müssen mindestens 30 Jahre alt sein;
    • sie müssen mindestens fünf Jahre eine PKW-Fahrerlaubnis besitzen und
    • sie dürfen nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister haben;

    Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen somit noch nicht im Ausland fahren. Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden.

    • Sie haben ausschließlich eine Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren Klasse B oder Klasse BE?
      Dann bekommen Sie Ihren Kartenführerschein zum 18. Geburtstag per Post nach Hause gesandt. Eine Terminbuchung oder Abholung ist dann nicht nötig.
    • Sie haben neben der Prüfbescheinigung einen Kartenführerschein z.B. für Klasse AM?
      Dann können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen, wenn Sie volljährig geworden sind. Ihren alten Kartenführerschein bringen Sie dann bitte mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Technisch geändert am 29.04.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

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    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

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    E-Mail: bvst-eving@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Die Antragstellung ist grundsätzlich nur in der Gemeinde möglich, in der Antragsteller*innen gemeldet sind. Der Antrag kann frühestens mit 16 Jahren und 6 Monaten gestellt werden. Nach der Führerscheinausbildung der Klasse B bzw. BE und bestandener theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung erhält der Fahranfänger vom Prüfer/Sachverständigen eine Prüfbescheinigung. Diese muss an der Führerscheinstelle gegen eine Prüfungsbescheinigung eingetauscht werden. Nur die Prüfungsbescheinigung der Führerscheinstelle berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und §§ 21 und 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    6 bis 8 Wochen (Benachrichtigung erfolgt durch den TÜV)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • 52,40 € und
    • Je Begleitperson 8,30 €
    • Anzeige eines Fahrschulwechsels 12,80 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Kann der Prüfling alleine seine Prüfbescheinigung in eine Prüfungsbescheinigung umtauschen, oder muss ein Elternteil mitkommen?:

    Der Prüfling kann alleine die Prüfbescheinigung umtauschen.


    Wann wird die Punkteanzahl der Begleitperson überprüft?:

    Es gilt die "Punktzahl" bei Antragstellung. Die "Bis-3-Punkte-Regel" von der Antragsstellung gilt auch dann, wenn die Begleitperson nach der Antragsstellung weitere Punkte "einfährt".


    Darf man vor dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung für begleitendes Fahren mit 17 einen 50 m³-Roller alleine führen?:

    Ja.


    Gilt die Prüfungsbescheinigung auch in anderen Bundesländern?:

    Ja, die Fahrerlaubnis gilt in ganz Deutschland.

    Hinweis: Mit der Prüfungsbescheinigung (Fahrberechtigung) darf nur in Deutschland gefahren werden.


    Kann die Prüfbescheinigung auch durch eine bevollmächtigte Person gegen die Prüfungsbescheinigung eingetauscht werden?:

    Ja, der Tausch bei der Führerscheinstelle in der Innenstadt kann mit Vollmacht und Personalausweis auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.


    Was geschieht nach Beendigung des Begleitenden Fahrens?:

    Der Führerschein wird direkt mit der Antragstellung zum Begleitenden Fahren bestellt und verbleibt bis zum 18. Geburtstag in der Führerscheinstelle; in der Regel wird dieser Führerschein nach dem 18. Geburtstag nach Hause geschickt. Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitung für weitere drei Monate fahren. Wenn Sie den Kartenführerschein erhalten haben, gilt dann nur noch dieser.

    Wichtig: Bei Doppelklassen (B+ BE, B+A2) ist eine Abholung nach Termin weiterhin erforderlich. Bei der Abholung durch Bevollmächtigte bei der Führerscheinstelle ist eine schriftliche Vollmacht und der gültige Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich.


    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?:

    Beim Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt.


    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de