Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Dann gilt allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszulässigen" Person geführt werden darf.
Die Ausbildung und die Prüfungen laufen wie beim "Führerschein mit 18" ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie üblicherweise auch bei allen Fahrschulen.
Ausnahme: Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine sog. "Prüfungsbescheinigung" ausgehändigt. Darin müssen die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.
Es können mehrere begleitende Personen bei der Antragstellung benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Führerscheinstelle ist möglich.
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-29000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"; dieser Antrag ist üblicherweise bei allen Fahrschulen erhältlich.
- Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
- Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Die Fahranfänger
- dürfen bis zum 18. Geburtstag nie ohne die in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson fahren,
- müssen beim Fahren immer ihre Prüfungsbescheinigung und ihren Ausweis mit sich führen,
- dürfen im Ausland keinen Gebrauch von der Prüfungsbescheinigung machen (gilt nur in Deutschland).
Die begleitende Person
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
- darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
- darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und muss die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5) einhalten
- muss ihren Pkw-Führerschein bei der begleiteten Fahrt mit sich führen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022
Stichwörter
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