Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Dann gilt allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszulässigen" Person geführt werden darf.

    Die Ausbildung und die Prüfungen laufen wie beim "Führerschein mit 18" ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie üblicherweise auch bei allen Fahrschulen.

    Ausnahme: Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine sog. "Prüfungsbescheinigung" ausgehändigt. Darin müssen die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.

    Es können mehrere begleitende Personen bei der Antragstellung benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Führerscheinstelle ist möglich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
    • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtestbescheinigung
    • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"; dieser Antrag ist üblicherweise bei allen Fahrschulen erhältlich.
      • Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
      • Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
      • Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
    • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Die Fahranfänger

    • dürfen bis zum 18. Geburtstag nie ohne die in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson fahren,
    • müssen beim Fahren immer ihre Prüfungsbescheinigung und ihren Ausweis mit sich führen,
    • dürfen im Ausland keinen Gebrauch von der Prüfungsbescheinigung machen (gilt nur in Deutschland).

    Die begleitende Person

    • muss mindestens 30 Jahre alt sein
    • muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
    • darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
    • darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und muss die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5) einhalten
    • muss ihren Pkw-Führerschein bei der begleiteten Fahrt mit sich führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de