Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.
Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Fristen
Hinweise für Herford
Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
- Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern wenden. (Siehe "Weiterführende Links")
Kartenführerschein ab 18
- Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt schickt Ihnen Ihren Führerschein passend zum 18. Geburtstag zu.
- Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.
- Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt auf. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022