Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie können bei Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie mindestens eine Person benennen, die Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto begleitet
Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen.
Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber:
- Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
- Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben. Auf dem Antrag müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Voraussetzungen für Ihre Begleitperson:
- sie muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und
- sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.
Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Fristen
Hinweise für Herford
Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022
Stichwörter
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