Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen.

     Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse:

    • die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17,
    • die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse,
    • die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung,
    • die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis,
    • die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis.

     Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c056af67d9685854e529b85673d6cac2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.

    Werden gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, ist zur Antragsentgegennahme die Anlage "Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen" zwingend erforderlich. Diese Anlage ist nur in den Fahrschulen erhältlich.

     Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: 

    • Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -).

     bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster-Hilfe,
    • Sehtestbescheinigung
    • bei Erweiterung: Führerschein.

     bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

    • ärztliches Gutachten,
    • augenärtzlliches Zeugnis oder Gutachten,
    • Führerschein bei Erweiterung,
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D1DE: testpsychologisches Gutachten und Führungszeugnis.


     Bei der Verlängerung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

     bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E:

    • biometrisches Passbild,
    • alter Führerschein,
    • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten.

     bei den Führerscheinklassen  D, DE, D1, D1E:

    • biometrisches Passbild,
    • alter Führerschein,
    • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten,
    • ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten,
    • Führungszeugnis.

     

    Bei der Umschreibung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

     von Dienst- und Sonderfahrerlaubnissen:

    • biometrisches Passbild
    • Führerschein

     von ausländischer Fahrererlaubnis aus EU-Staaten:

    • biometrisches Passbild
    • ausländ. Führerschein

    Bei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt  über die notwendigen Unterlagen.
    Tel.: 02202/13-0

    Bei der Wiedererteilung eines Führerscheins benötigen Sie die oben jeweils unter den Führerscheinklassen angegebenen Unterlagen außer dem Informationsblatt der Fahrschule.
    Gleichzeitig muss ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre

    Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die

    • mindestens 30 Jahre alt ist,
    • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
    • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • L, M und T und Erweiterung 43,90 €
    • Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 €
    • Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 €
    • Verlängerung des Führerscheins 43,90 €
    • Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 €
    • Umschreibung des Führerscheins 36,30 €
    • Wiedererteilung Führerschein 79,40 €
    • Führungszeugnis 13,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de