Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Es besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf Begleitetes Fahren (BF 17) stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

    Rahmenbedingungen und Infos zum Begleiteten Fahren

    Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, sondern ist lediglich Ansprechpartner für junge Fahranfänger und soll Rat und kurze Hinweise geben.

    Eine Begleitperson

    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1df53b76660a4a550e4d25fc1f2e8c48

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    • Unterschriftsaufkleber
    • Name und Anschrift der Fahrschule
    • Sehtestbescheinigung
    • Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
    • Anlage 2 (Angaben der Begleitperson) für jede Begleitperson
    • Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen Begleitperson

    Prüfbescheinigung für Jugendliche

    Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitende Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens und gilt auch noch 3 Monate über Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Antragsgebühr: 44,70 € Überprüfung der Begleitperson (pro Begleitperson): 13,30 € Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17: 7,70 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    • Der Antrag ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
    • Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen

    Die Prüfungsbescheinigung wird nach bestandener theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung ausgehändigt. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung benannten Person gefahren werden. Die Begleitperson darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung allerdings nicht begleiten, wenn sie

    • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft (= 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut) hat
    • unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (z.B. Cannabis) steht.

    Ab Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitperson geführt werden; die Prüfungsbescheinigung ist dann noch für 3 Monate im Inland gültig.

    Der Kartenführerschein wird in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de