Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.
Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.
Der Kartenführerschein wird mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Es sind im Grundsatz die gleichen Unterlagen einzureichen, wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Vom Antragsstellenden ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss (siehe Hinweise).
Jede Begleitperson muss dem Antrag eine Kopie des Führerscheines und des Ausweises beifügen.
Die entsprechenden Antragsformulare gibt es in der Fahrerlaubnisbehörde und auch bei den Fahrschulen.
Auf dem Antrag müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, deren Ausweise müssen in Kopie beigefügt werden.
Im Falle des alleinigen Sorgerechtes muss ein Nachweis durch Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes beigebracht werden.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
Nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen