Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben.

    Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden.

    Der Kartenführerschein wird mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Es sind im Grundsatz die gleichen Unterlagen einzureichen, wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis.

    Vom Antragsstellenden ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss (siehe Hinweise).

    Jede Begleitperson muss dem Antrag eine Kopie des Führerscheines und des Ausweises beifügen.

    Die entsprechenden Antragsformulare gibt es in der Fahrerlaubnisbehörde und auch bei den Fahrschulen.

    Auf dem Antrag müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, deren Ausweise müssen in Kopie beigefügt werden.

    Im Falle des alleinigen Sorgerechtes muss ein Nachweis durch Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes beigebracht werden.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre

    Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die

    • mindestens 30 Jahre alt ist,
    • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
    • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

    Mindestalter: 30 Jahre

    Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren

    Nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de