Weiterbildungsscheck Ausstellung

    Bildungsscheck zur Förderung der beruflichen Weiterbildung beantragen

    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Ihre Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit 50% des Pauschalbetrages (i.d.R. der Rechnungsbetrag), maximal jedoch 500 Euro. Insbesondere Beschäftigte in Unternehmen im privaten Besitz oder Berufsrückkehrende bekommen den Bildungsschecks in einem Online- oder vor Ort-Beratungsgespräch. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Das Kontingent der VHS für 2024 ist erschöpft. Anträge können nur noch bei der Gleichstellungsstelle gestellt werden. 


    Das Land NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck.
    Gefördert werden unterschiedliche Weiterbildungsangebote, die dem beruflichen Fortkommen dienen.

    Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500,00 €.

    Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige.

    Der Bildungsscheck kann bei der VHS Bielefeld oder der Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cea8e10876c1ea809e7bf55ec6fd48b0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gleichstellungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 25

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2002

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Volkshochschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 1

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3431

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Personalausweis
    • vollständiger Steuerbescheid (nicht älter als 3 Jahre), alternativ: Bestätigung von der Steuerberaterin / dem Steuerberater bzw. des Lohnsteuerhilfevereins (Gehaltsabrechnungen oder Lohnsteuerbescheide werden leider nicht akzeptiert)

    Voraussetzungen

    Zur Ausstellung eines Bildungsschecks im individuellen Zugang ist ein Beratungsgespräch vor Ort in einer Beratungsstelle oder über eine onlinebasierte Videoberatung notwendig. 

    1. Wohnsitz: 
      Ihr Wohnsitz muss sich in NRW befinden.
    2. Anzahl pro Jahr: 
      Sie können innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
    3. Einkommensgrenzen: 
      Ihr zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen nicht mehr als 80.000 Euro.

    Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch Sie gegenüber der Beratungsstelle via Scan zu erbringen durch:

    • den Einkommenssteuerbescheid oder
    • eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des   Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
    • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht

    Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.

    Für die förderfähige Bildungsmaßnahme gelten folgende Voraussetzungen:

    • Förderfähig ist der Pauschalbetrag (Gesamtausgabe) entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters. Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
    • Die Weiterbildung darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (es zählt das Datum der Bildungsscheckausgabe). Eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor Ort oder digital über eine Videokonferenz mit autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung bei der Weiterbildung ist jedoch möglich).

    Online-Beratung:

    • Sie buchen ein Termin über das Online-Terminbuchungssystem
    • Sie erhalten eine Mail in der Sie die Terminreservierung bestätigen.
    • Im Anschluss wird Ihr Termin von der Beratungsstelle bestätigt und Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zur Videokonferenz sowie einen Link zum Hochladen Ihres Einkommensnachweises.
    • Laden Sie Ihren gescannten Einkommenssteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht, hoch.
    • Durch die eID-Funktion Ihres Personalausweises in Kombination mit der AusweisApp2 können Sie sich gegenüber der Beratungsstelle in der Online-Beratung eindeutig identifizieren.
    • Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine Beratung zu den Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Sie können auch konkrete Weiterbildungen nennen, sofern Sie schon ein konkretes Angebot in Erwägung ziehen.
    • Die Beratungsstelle wird ein Beratungsprotokoll erstellen.
    • Das Beratungsprotokoll wird durch Sie bei Einverständnis elektronisch während des Beratungsgesprächs bestätigt. Sie erhalten im Anschluss Ihren Bildungsscheck, eine subventionserhebliche Erklärung und das Merkblatt „Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen zur Entgegennahme von Bildungsschecks“ über einen Downloadlink und können die Dokumente nach dem herunterladen ausdrucken.

    Bei einem negativen Beratungsergebnis (negative Stellungnahme) haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen (bislang nicht online möglich).

    Beratung in einer Beratungsstelle:

    • Sie vereinbaren telefonisch oder schriftlich einen Termin mit einer Beratungsstelle
    • Sie suchen die Beratungsstelle für das Beratungsgespräch auf.
    • Die Beratungsstelle berät Sie zu den Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung. Sie können auch konkrete Weiterbildungen nennen, sofern Sie schon ein konkretes Angebot in Erwägung ziehen.
    • Die Beratungsstelle wird ein Beratungsprotokoll erstellen, was durch Sie geprüft und unterschieben wird. Sie erhalten im Anschluss Ihre/n Bildungsscheck/s, eine subventionserhebliche Erklärung und das Merkblatt „Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen zur Entgegennahme von Bildungsschecks“ im Original.

    Reichen Sie die Schecks vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei dem Weiterbildungsanbieter ein.

    Fristen

    Die Weiterbildung darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (es zählt das Datum der Bildungsscheckausgabe). Eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich. Einzelpersonen können einen Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen. Wird ein Bildungsscheck nicht in dem Ausstellungsjahr in Anspruch genommen, beachten Sie bitte die max. Geltungsdauer, die auf dem Bildungsscheck steht.

    Bearbeitungsdauer

    Der Bildungsscheck steht sofort nach dem erfolgreich abgeschlossenen Beratungsgespräch zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Der Bildungsscheck ist kostenlos. Lediglich die Kursgebühren für die Weiterbildung sind vom Antragsteller zu zahlen.
    Die Höhe der Kosten für den Kurs ist abhängig von der Weiterbildung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres 1 Bildungsscheck für den individuellen Zugang zu erhalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 

    Weitere Informationen

    www.weiterbildungsberatung.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de