Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung GewährungOnline erledigen

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seeliche Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebenalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine sochle Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder ist § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b863b0330445b1b878ce1d66f0477c1c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ausgefüllter Antragsvordruck der Abteilung Jugend und Familie (Onlineantrag oder Formulare) Entbindung von der Schweigepflicht (Onlineantrag oder Formulare) aktuelle fachärztliche Stellungnahme einer Ärztin oder eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie mit folgendem Inhalt: Diagnose nach dem Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 Anzeichen, welche für das Vorliegen einer seelischen Behinderung (oder Drohen einer seelischen Behinderung) sprechen. Nachweis über das Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalulie und Nachweis, dass auf Grund der Teilleistungsstörungen bereits eine seelische Behinderung vorliegt bzw. droht. Der Nachweis wird durch medizinische oder psychologische Untersuchungen erbracht. Aussagen, ob die Teilstörung Krankheitswert hat oder auf Krankheit beruht. Bei sonderpädagogischem Förderbedarf (AOSF-Verfahren) ist eine Kopie des Bescheides der Schulaufsichtsbehörde über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Förderschwerpunkte sowie eine Entscheidung über den geeigneten schulischen Förderort vorzulegen. Kopie der Zeugnisse, Zwischen- und Jahreszeugnisse ab der 1. Klasse einschließlich Grundschulempfehlung zur weiterführenden Schule Berichte über bisherige Therapien / Fördermaßnahmen (falls vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
    • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
    • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
    • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de