Übernahme von Schülerfahrkosten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung
Beschreibung
Hinweise für Düren
Das School&Fun-Ticket ermöglicht eine preiswerte und vor allem sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Diese können somit - unabhängig von Bus und Bahn -im gesamten AVV-Gebiet frei unterwegs sein.
Das School&Fun-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist für ein ganzes Schuljahr gültig und wird, solange sich keine Änderungen der persönlichen Verhältnisse ergeben, automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängert. Bei dem School&Fun-Ticket für Selbstzahler - ein Ticket für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten haben - handelt es sich ebenfalls um ein Jahresticket, welches jedoch direkt über den zuständigen Verkehrsträger zu bestellen ist.
Die Stadt Düren übernimmt die notwendigen Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zur nächstgelegenen Schule.
In der Primarstufe: Grundschule (Klassen 1 - 4)mehr als 2,0 km
In der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums: Haupt- Real- Gesamtschule (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
Gymnasium (Klassen 5 - 9
und seit dem Schuljahr 2012/2013 auch Klasse 10)
In der Sekundarstufe II: Gesamtschule (Klassen 11 - 13) mehr als 5,0 km Gymnasium (Klassen 11 - 12) mehr als 5,0 km
beträgt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes (sofern die Notwendigkeit der Beförderung nicht offenkundig ist)
- in besonderen Zweifelsfällen: schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Formular des zuständigen Schulträgers (bei analoger Beantragung).
Voraussetzungen
- Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen), durch die die Schülerin oder der Schüler nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann
- Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine allgemeine Schule oder eine Förderschule einschließlich des Förderschulkindergartens besuchen sowie für
- schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Sozialgesetzbuches IX.
- Die Übernahme der vollen Taxi- oder Mietwagenkosten steht im Ermessen des Schulträgers. Sie ist auf besonders gelagerte Ausnahmetatbestände beschränkt (z. B. Transport körperlich oder geistig behinderter Kinder).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Düren
Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenübernahme durch den Schulträger beträgt
ab dem 01.08.2021
14,00 Euro/Monat für volljährige Schülerinnen und Schüler
14,00 Euro/Monat für das 1. minderjährige Kind einer Familie
7,00 Euro/Monat für das 2. minderjährige Kind einer Familie (im Alter nachfolgend)
Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder einer Familie unter 18 Jahren sind von Eigenanteilen befreit.
Der Eigenanteil entfällt zudem für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
Empfänger von Leistungen nach SGB II sind von der Zahlung des Eigenanteils nicht befreit.
(Um welche Leistungen es sich handelt, ist aus dem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes ersichtlich.)
Hinweise (Besonderheiten)
- Einzelfallprüfung bei Härtefällen nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung.
- Spezielle Verfahrensprüfung.
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und nähere Informationen des Verkehrsträgers zum School&Fun-Ticket können unter "Downloads" heruntergeladen werden, sind aber auch im Schulsekretariat der jeweils besuchten städtischen Schule erhältlich. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden.
In folgenden Fällen werden Schülerfahrkosten nach den in der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Anspruchsvoraussetzungen und nach Vorlage der Fahrscheine erstattet:
- für Fahrten zum Praktikum, Berufsorientierungswoche u.ä. bis zu 25 km im Umkreis der Schule
Anträge auf Erstattung sind im Schulsekretariat der besuchten Schule erhältlich und unter Vorlage der Fahrscheine auch dort wieder abzugeben.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zum School&Fun-Ticket an das Sekretariat Ihrer Schule.
Beim Besuch einer städtischen Schule können Sie sich auch gerne an den Schulträger (Schulverwaltungsamt der Stadt Düren) oder an den Verkehrsträger (Rurtalbus GmbH) direkt wenden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Art von School&Fun-Ticket für Ihr Kind in Frage kommt und somit eine Fahrkostenübernahme durch den Schulträger möglich ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021