Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung

    Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksteilung beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW 2018.

    Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch ist nicht mehr erforderlich. Soll ein unbebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, werden planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Negativatteste erteilt. Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Absatz 2 Baugesetzbuch).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e19fd4763b40ec2f162a32046e135962

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antragsformular
      Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, den Sie weiter unten bei "Downloads und Infos" finden.
      Das Antragsformular muss von dem*der Bauherr*in, dem*der Eigentümer*in und bei Bedarf von der bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.
    • Bauzeichnungen
      Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Informieren Sie sich bitte über Art und Inhalt der Bauzeichnungen
    • Baulasten
      Im Falle von bauordnungsrechtlichen Verstößen sind diese im Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen.
    • Lageplan
      Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, zu erstellen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem*r öffentlich bestellten Vermessun

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Baulasten, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de