Kinderreisepass Ersatz

    Kinderreisepass Ersatz

    Hinweise für Ennepetal

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind je nach Land verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Kinderreisepass als Passersatz ausgestellt. Für einige Länder ist auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass erforderlich. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist für 1 Jahr und nach Verlängerung längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.Bei jeder Antragstellung und Verlängerung muss das Kind persönlich anwesend sein. Als Identitätsnachweis wird die Geburtsurkunde, oder wenn vorhanden, der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass benötigt.Eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist bei der Beantragung vorzulegen. Sollte sich ein Elternteil durch Vollmacht vertreten lassen, muss dem Bevollmächtigten der Pass oder Personalausweis im Original mitgegeben werden.Ist die Ehe der Eltern geschieden ist das Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.Bei nichtverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Sorgeerklärung vorzulegen.Aussiedler haben bei erstmaliger Ausstellung den Registrierschein/die Namenserklärung (§94 BfVG) zur Antragstellung vorzulegen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    - Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes (nur bei Ausstellung des ersten Ausweisdokumentes oder zur Datenkorrektur im Melderegister)- Sorgerechtserklärung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr)Betrag: 13,00 €Verlängerung des Kinderreisepasses 6,00 €Bearbeitungsdauer Sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de