Fördermittel sozialer Mietwohnraum beantragen

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und bezahlbarer Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Ziel ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

    Gefördert werden der Neubau von Mietwohnraum, selbstgenutztes Wohneigentum und die Modernisierung von Wohnraum. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aus Mitteln der landeseigenen Förderbank (NRW.BANK) sowie Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Darlehen und der Gewährung von "Tilgungsnachlässen".
    Für geförderten Mietwohnraum gelten für einen Bindungszeitraum von gegenwärtig 25 oder 30 Jahren Mietobergrenzen. Die Wohnungen werden ausschließlich an Haushalte vermietet, deren Nettoeinkommen unterhalb der vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt und die über einen entsprechenden "Wohnberechtigungsschein" (WBS) verfügen.

    Die Kreise und kreisfreien Städte haben im System der Wohnraumförderung insbesondere die Rolle der Bewilligungsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Herne der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung wahr.
    Öffentliche Wohnraumförderung | MHKBD.NRW

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de