Fördermittel sozialer Mietwohnraum beantragen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Mietpreisüberprüfung (nur öffentlich geförderten Wohnungsbau)

    Das Land NRW fördert den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen.

    Die so geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung; sie dürfen nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (sogenannte Kostenmiete).

    Die auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Kostenmiete wird im Rahmen der Wohnbauförderung vom Oberbergischen Kreis genehmigt. Die Einhaltung der Kostenmiete unterliegt der ständigen Kontrolle.

    Bei gestiegenen laufenden Aufwendungen ist eine Neukalkulation und Erhöhung der Kostenmiete nach vorheriger Genehmigung auf Antrag möglich.

    Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnungsbindung, Wohngeldaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    keine Angabe

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Genehmigung entstehen jedoch Kosten gemäß der Gebührenordnung für den Oberbergischen Kreis.
    Bitte informieren Sie sich über die Höhe gegebenenfalls telefonisch.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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