Ausbildungsdauer Verlängerung

    Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung können Sie die Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

    1. Verlängerung im Ausnahmefall

    Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.

    Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

    1. Ausbildung in Teilzeit

    Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

    • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
    • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.

    Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.

    Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.

    Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

    1. Verlängerung im Ausnahmefall

    Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.

    Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

    1. Ausbildung in Teilzeit

    Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

    • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
    • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.

    Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.

    Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.

    Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

    1. Verlängerung im Ausnahmefall

    Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.

    Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

    1. Ausbildung in Teilzeit

    Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

    • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
    • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.

    Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.

    Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Horst 29

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02515070

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: zaekwl@zahnaerzte-wl.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02519290

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: posteingang@aekwl.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Änderungsvertrag
    • Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
    • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
    • Änderungsvertrag
    • Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
    • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
    • Änderungsvertrag
    • Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
    • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
    • OnlineVerfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    • Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
    • OnlineVerfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    • Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
    • OnlineVerfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

    • längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
    • körperliche oder geistige Behinderung
    • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
    • Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt

    Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

    • nicht bestandene Abschlussprüfung
    • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung

    Für die Teilzeitausbildung:

    • Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb

    Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

    Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

    • längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
    • körperliche oder geistige Behinderung
    • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
    • Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt

    Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

    • nicht bestandene Abschlussprüfung
    • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung

    Für die Teilzeitausbildung:

    • Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb

    Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

    Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

    • längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
    • körperliche oder geistige Behinderung
    • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
    • Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt

    Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

    • nicht bestandene Abschlussprüfung
    • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung

    Für die Teilzeitausbildung:

    • Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb

    Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:

    Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

    • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
    • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Bei Teilzeitausbildung:

    • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
    • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

    Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:

    • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
    • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:

    Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

    • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
    • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Bei Teilzeitausbildung:

    • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
    • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

    Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:

    • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
    • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:

    Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

    • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
    • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Bei Teilzeitausbildung:

    • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
    • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

    Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:

    • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
    • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungsantrag. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    The procedure can only be carried out in German

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung

    Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung

    Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de