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Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Allgemeines
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
- Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
- Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
- Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
- Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "0" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:
Zusätzlich:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Abs. 1 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Link". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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