Sperrmüll

    Sperrmüll

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Sammlung am Mittwoch, den NN.NN.2025

    Die Anmeldung zur Abholung des Sperrgutes erfolgt:

    bei der Bürgerberatung:

    • persönlich
    • Online-Formular oder per Mail
    • telefonisch

    Anmeldung in der Bürgerberatung persönlich:

    • bis Montag, NN.NN.2025
    • Bezahlung der Wertmarken vor Ort

    Anmeldung über das Online-Formular, per Mail oder telefonisch:

    • bis Mittwoch, NN.NN.2025, danach nur in der Bürgerberatung
    • Bezahlung der Rechnung bis Mittwoch, NN.NN.2025

    Das Online-Formular finden Sie im Bereich Onlinedienstleistungen. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab, anschließend erhalten Sie eine Rechnung, die bis zum 04.09.2024 per Überweisung oder PayPal bezahlt werden muss.

    Per Mail: nutzen Sie hierfür das Formular im Bereich Downloads. Sie können dieses an das Team Bürgerbüro per Mail oder über das Kontaktformular im Bereich Onlinedienstleistungen senden. 

    Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Wertbanderolen. Je angefangene 40 kg Sperrgut ist 1 Wertbanderole zu verwenden.

    Eine Wertbanderole kostet 6,10 EUR.

    An jeder Sperrguteinheit müssen Wertmarken der Gemeinde angebracht sein, sonst erfolgt keine Abholung. Kaufen Sie lieber eine Marke zu viel als zu wenig!

    Folgende Sperrgutgegenstände können zur Abholung angemeldet werden:

    Schrott/Metall:

    • Wasch-/Spülmaschine
    • Gestelle jeder Art, Springrahmen
    • Fahrrad, Roller, Grillgerät
    • Kinderwagen, Sportkarre
    • Gas-/Elektroherd
    • Ölofen (ohne Ölreste)
    • Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
    • Küchenspüle (ohne Unterschrank)
    • Trockner
    • Duschwanne
    • Badewanne
    • Fernsehgerät, PC, Mikrowelle

    Möbel/anderer Sperrmüll:

    • Schrank, Kommode
    • Stuhl, Hocker
    • Sessel
    • Couch, Sofa
    • Schreibtisch, Tisch
    • Liege, Bett
    • Regal, Regalteile, Bretter
    • Tür, Fensterrahmen
    • Teppich, Fußbodenbelag
    • Matratzen
    • Nachtspeicheröfen
    • Sonstiges (ohne Asbest)

    Kühl- und Gefriergeräte aus Haushalten (außer Kühltheken, Milchkühlgeräte, Cola-Automaten)

    Hinweise

    • Das Sperrgut ist sichtbar und verkehrssicher bis 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
    • Nicht ausreichend frankiertes Sperrgut wird nicht abgefahren.
    • Asbesthaltiger Abfall ist gesondert beim Entsorgungszentrum Pohlsche Heide in Hille anzuliefern.

    Weitere Entsorgungsmöglichkeiten:

    • Anlieferung zum Entsorgungszentrum Pohlsche Heide in Hille an der L 770 (Tel. 05703 / 9802-0)
    • Anlieferung zur Firma PreZero, Am Schobbruch 10, Hille-Eickhorst (Tel. 05703 / 51 81 - 0)
    • Örtlicher Schrotthandel (s. Hinweise in den Tageszeitungen)
    • weitere private Anbieter: s. Tageszeitung

    Für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Computerschrott und Kleingeräte wie Fön, Toaster, Rasierapparate etc. besteht auch die Möglichkeit diese bei der Sammelstelle der Gemeinde Hille auf dem Gelände der Pohlschen Heide kostenlos abzugeben.

    Weitergehende Hinweise können aus dem Abfallkalender der Gemeinde Hille für das Jahr 2024 unter den Überschriften "Sperrmüll/Kühlgeräte" und "Elektroaltgeräte" entnommen werden (vgl. Bereich Downloads).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82ed83056182f89db73c5e0ee628ddf9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbereich 2.1 Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die wegen ihres Umfangs, Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die Abfallbehälter passen (sperrige Abfälle), sowie Mengen, die im Rahmen der allgemeinen üblichen privaten Haushaltserneuerung anfallen. Sperrige Abfälle sind zum Beispiel Hausratsgegenstände (Möbel, Sofas, Teppiche etc.), Fahrräder und Gartengeräte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de