HausschlachtungOnline erledigen

    Hausschlachtung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.

    Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:

    • Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)

     

    Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30410af792f27ffa71d932efb06f5b68

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de