Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
- Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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