Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sie wollen das auf Ihrem Grundstück (privat, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt) anfallende Niederschlagswasser in das Grundwasser oder einen Graben, Bach oder Fluss einleiten?

    Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.4: Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

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    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

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    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de