Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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