Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lage
Berechtigt für den Erhalt eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind alle Personen (ohne Alterseinschränkung), die
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Wohngeldempfänger
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), laufender Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Wohngeld
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Voraussetzung für den Erwerb eines SozialTickets (MobiTicket Lippe und MobiTicket one) ist der Erhalt einer Kundenkarte
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Das LippeTicket gilt außerhalb des Kreises Lippe auch auf den Lippemobil-Linien von Lügde nach Bad Pyrmont (und zurück) und von Schieder-Schwalenberg nach Steinheim (und zurück) jeweils bis zur letzten Haltestelle.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Lage