Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Wer betreibt den ÖPNV in Roetgen?
Der öffentliche Personennahverkehr in Roetgen wird im Rahmen des AVV (Aachener Verkehrsverbund) durch die ASEAG sichergestellt, während die operative betriebliche Umsetzung durch RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH ( DB Rheinlandbus) erfolgt.
Die Schnellbusse SB 63 und SB 66 zwischen der Eifel und Aachen führen direkt durch Roetgen über die Bundesstraße 258 und garantieren die schnellstmögliche Anbindung in einer deutlich verbesserten Taktung. Wochentags werden die Schnellbusse tagsüber einen 30-Minuten-Takt bieten. Abends und am Wochenende wird ein 60-Minuten-Takt geboten, der durch die SB 63 und die 66 im Wechsel sichergestellt wird.
Die Ortslage Roetgen wird Wochentags tagsüber durch einen Ortsbus Linie 64 bedient, der am Verknüpfungspunkt Roetgen Post eine Anbindung an den Busschnellverkehr ermöglicht. Abends und am Wochende verkehren die Schnellbusse über Roetgen Markt. Der innerörtliche Verkehr zwischen Roetgen, Rott und Mulartshütte, sowie die Anbindung von Rott und Mulartshütte an den Schnellbus SB 66 (bzw. an Wochenenden Linie 66 oder Linie 35) in Walheim erfolgt durch die Linie 67.
Broschüre "Mobil in der Eifel"
Mit der Broschüre "Mobil in der Eifel" stellt der Aachener Verkehrsverbund eine informative Broschüre rund um den ÖPNV zur Verfügung. Hier finden Sie Fahrpläne zum Ausdrucken, Preisinformationen, Ideen für Erlebnistouren, ein Liniennetzplan etc.
Fahrradbus
Eine v. a. touristisch besonders interessante und speziell für Fahrradfahrer geschaffene Verbindung ist der Fahrradbus des AVV. Weitere Informationen zum Fahrradbus finden Sie hier.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Roetgen