Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    meinTicket (Sozialticket)

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Das "meinTicket" (Sozialticket) berechtigt bedürftige Menschen (z. B. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe) zur ermäßigten Nutzung von Bussen und Bahnen.

    Für den Kauf des ermäßigten Fahrausweises benötigen Sie eine sogenannte Träger- bzw. Berechtigungskarte. Diese erhalten Sie vor Ort (Bezieher von Hartz IV bzw. SGB II Leistungen können sich an das Jobcenter, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII an das städtische "Sozialamt", Wohngeldempfänger an die Wohngeldstelle und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an ihre Asyl-Sachbearbeiter*innen wenden). Die sogenannte Trägerkarte wird individuell mit den persönlichen Angaben des Antragstellers ergänzt. Die dann noch benötigte Wertmarke kann man im Kundencenter des zuständigen Verkehrsbetriebes kaufen. In Dinslaken befindet sich das NIAG-Kundencenter am Bahnhofsplatz 6. Dort gibt es auch Informationen darüber, für welchen Bereich das Sozialticket gilt.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der NIAG (hier klicken).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f20fd7b5d5162075ae7999f7fd207298

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Information Dinslaken | Information Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de