Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Information Dinslaken | Information Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Schülerfahrkosten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Eigenanteil

    Da das DeutschlandTicket auch für Freizeitfahrten genutzt werden kann, ist der Schulträger berechtigt, einen Eigenanteil für die Fahrkarte festzusetzen. Der Eigenanteil wird vom Verkehrsunternehmen (NIAG) eingezogen.
    Der von den Erziehungsberechtigten/volljährigen Schüler(n)/innen zu übernehmende monatliche Eigenanteil beträgt derzeit:

    • Für das 1. Kind sowie für volljährige Schülerinnen und Schüler 14,00 Euro
    • Für das 2. Kind 7,00 Euro
    • Ab dem 3. Kind 0,00 Euro
    • Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, entfällt der Eigenanteil. Der Leistungsbezug ist durch einen aktuellen Bescheid nachzuweisen.
    Voraussetzungen
    Entfernung zur Schule

    Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler

    • der Primarstufe (Klassen 1 bis 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
    • der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km
    • der Sekundarstufe II mehr als 5 km

    beträgt.

    Gesundheitliche Gründe

    Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:

    • Umfang der Krankheit oder Behinderung
    • Dauer der Krankheit oder Behinderung
    • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
    Schulweg

    Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Eigenanteil für das 1. Kind: 14,00€
    • Eigenanteil für das 2. Kind: 7,00€
    • ab dem 3. Kind: 0,00€
    • Eigenanteil für volljährige Schülerinnen und Schüler: 14,00€
    • Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen.: 0,00€
    • Für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.: 0,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de