Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    Sozialticket

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

    Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

    Aktuell kostet das Sozialticket monatlich 41,20 € (als Monatsticket) bzw. 36,22 € (als Chipkarte im Abo).

    Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d7c41751197b7b53cd881fddda4c2f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialticket - Personen

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de