Allgemeine Bauartgenehmigung

    Allgemeine Bauartgenehmigung

    Beschreibung

    Bauartgenehmigungen werden erforderlich, wenn es für innovative Konzepte zum Zusammenfügen von Bauprodukten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder wesentlich von Technischen Baubestimmungen abgewichen wird.

    Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann beantragt werden, wenn die Bauart bei mehreren Bauvorhaben angewendet werden soll.

    Ihr Vorteil: Die genehmigte Bauart kann bei vielen Bauvorhaben angewendet werden.

    Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

    Eine allgemeine Bauartgenehmigung regelt bautechnische Sachverhalte der Planung, Bemessung und der Bauausführung des Zusammenfügens von Bauprodukten bei baulichen Anlagen.

    Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann nur beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin beantragt werden. Eine erteilte allgemeine Bauartgenehmigung gilt in allen Bundesländern.

    Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragen werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 11 20

    32458 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.

    Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn

    • es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt

    oder

    • die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

    Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).

    Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik https://www.dibt.de/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de