Wohnungssicherung

    Wohnungssicherung

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Arbeitslosigkeit, Verschuldung, erhöhte Lebenshaltungskosten und persönliche Notlagen können zur Gefährdung Ihrer Wohnsituation führen.
    Der Verlust der eigenen vier Wände stellt eine besondere Notlage dar.
    Was also tun, wenn der Erhalt der Wohnung gefährdet oder nicht mehr möglich ist?

    Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung der Stadt Bielefeld bietet Hilfe, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern.

    Ursachen für einen Wohnungsverlust können u.a. Mietschulden, mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf sein. Kündigungsgründe finden sich z.B. auch in erheblichen Beeinträchtigungen der Bausubstanz Ihrer Wohnung oder sind auf Modernisierung/Umnutzungsbegehren des Eigentümers zurückzuführen.

    Unabhängig von den Gründen Ihrer Problemlage - die Erfahrung zeigt: Je früher Sie sich aktiv kümmern, desto höher sind Ihre Chancen, Ihre Wohnung zu behalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Zudem können unnötige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie Ärger für alle Beteiligten vermieden werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Mahn-/Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage
    • Mietvertrag bzw. aktuelle Mietbescheinigung
    • Abschlagsmitteilung bzw. letzte Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers
    • Einkommensnachweise
    • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
    • Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Versicherungen, PKW)
    • Nachweise über Schuldverpflichtungen

    Die Unterlagen werden von allen Haushaltsmitgliedern mit Einkommen benötigt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung unterstützt, wenn

    • die Miete nicht rechtzeitig gezahlt werden kann oder Mietschulden entstanden sind
    • eine Kündigung droht oder bereits gekündigt wurde
    • eine Räumungsklage vorliegt
    • die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher die Räumung Ihrer Wohnung terminiert hat
    • die Wohnung verwahrlost ist
    • Sozialleistungsansprüche geklärt und durchgesetzt werden müssen
    • zwischen Ihnen und Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter vermittelt werden muss
    • unsere Zusammenarbeit weitergehende Hilfebedarfe anderer Beratungsstellen aufzeigt. In diesem Fall vermitteln wir gerne die entsprechenden Kontakte.

     

    Für wen ist die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung da?

    • Mieterinnen und Mieter, die von Wohnungsverlust bedroht sind oder in problematischen Wohnverhältnissen leben
    • Vermieterinnen und Vermieter, die Probleme im Mietverhältnis haben.

    Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen Lösungswege zu erarbeiten, um einen Wohnungsverlust zu verhindern oder Alternativen zu finden.

    Von Ihnen wird dafür erwartet, dass Sie aktiv am Lösungsprozess mitarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Persönliche Beratung durch Ihre persönliche Ansprechperson
    • Klärung der Ursachen für den drohenden Wohnungsverlust
    • Auskunft über den Ablauf von der Kündigung bis zur Räumung
    • Informationen über alle Möglichkeiten für den Erhalt der Wohnung
    • Unterstützung beim Kontakt mit Behörden und bei der Beantragung finanzieller Hilfen, Sicherstellung des Lebensunterhaltes
    • Lösungsvorschläge im Gespräch mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter
    • Vermittlung weiterführender Hilfen, ggf. Hilfe bei der Ordnung der finanziellen Verhältnisse im Rahmen einer Schuldnerberatung

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de