Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Auch für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen soll Mitmachen möglich sein. Dazu wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre können zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf diese sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft" erhalten.

    Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

    • Ausflüge und Klassenfahrten von der Schule, Kindertagesstätte (Kita) oder Tagespflege
    • Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
    • Angemessene Lernförderung
    • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
    • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

    Im Kreis Gütersloh erhalten Sie eine Bildungskarte, auf der bereits Budgets für die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen hinterlegt sind. Diese Karte müssen Sie nur noch beim Anbieter vorlegen. Lediglich für die Lernförderung und die Schülerbeförderung müssen Sie noch gesonderte Anträge stellen.

    Ausführliche Informationen zu den Leistungen erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Bildungs- und Teilhabepaket.

    Wo stelle ich den Antrag?

    Alle Anspruchsberechtigten, egal ob Kinderzuschlag-Empfänger, Wohngeldbezieher, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezieher, können sich an die zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter Kreis Gütersloh, Sachgebiet Bildung und Teilhabe wenden.

    Wie beantrage ich Leistungen für mein Kind?

    Teilen Sie uns einfach mit, dass Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten!

    Bitte nutzen Sie dafür unseren Onlineantrag oder die im Downloadbereich auf unserer Internetseite eingestellten Formulare für jedes Kind. Im Einzelfall werden weitere Nachweise benötigt (z.B. Schulbescheinigung, "Anlage Lernförderung").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0517d480f62de390df18a9ce817b1ab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    5.4.9: Rechtsbehelfe und Zentrale Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-4469

    Fax: 05241 85-4351

    E-Mail: but@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

    § 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)

    §§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de