Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    "Mitmachen möglich machen" - Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.

    Sie beziehen Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen und haben mindestens ein Kind? Dann können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindertagespflege oder Hort, sowie für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.

    Welche Leistungen gibt es?
    Eintägige Ausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten

    Für Schülerinnen und Schüler werden ebenso wie für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort) oder in einer Kindertagespflegebetreut werden, die anfallenden Kosten, mit Ausnahme des Taschengeldes, für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Schul-) Fahrten anerkannt.

    Schulbedarf

    Schülerinnen und Schüler erhalten grundsätzlich für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 1. August (1. Schulhalbjahr) eines Jahres 130,00 € und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) 65,00 €.

    Schülerbeförderungskosten

    Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern diese nicht von anderer Seite übernommen werden.

    Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")

    Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet und schulische Angebote nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, können die tatsächlichen Kosten für außerschulischen Nachhilfeunterricht übernommen werden. Die Notwendigkeit und den Umfang des Nachhilfeunterrichts bescheinigt die Schule.

    Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas, Horten und der Kindertagespflege

    Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung untergebracht sind oder für die Kindertagespflege geleistet wird, die Übernahme der Kosten für das Mittagessen übernommen werden.

    Soziale- und kulturelle Teilhabe

    Damit sich Ihr Kind in Vereins- und Gemeinschafsstrukturen integrieren kann, erhalten Sie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich pauschal 15,00 € für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, damit diese z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, beim Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen können.

    Kontaktdaten der Schulsozialarbeiter/innen
    Kontaktdaten der Schulsozialarbeiter/innen Zuständigkeit Name Vorname E-Mail Adresse Telefonnummer Kempen Akdemir Gülten Guelten.Akdemir@kempen.de 02152-5536213 oder 0175-9046360 Kempen Scharf Natalie Natalie.Scharf@kempen.de 02152-5536214 oder 0175-9044513 Grefrath Otschipka-Ciupek Nicole nicole.otschipka-ciupek@grefrath.de 02158-4080730 oder 01578-4126260 Brüggen Ullrich Vanessa  vanessa.ullrich@brueggen.de  0151-15069104 Tönisvorst Bruckes Tanja Tanja.Bruckes@toenisvorst.de  0173-3627426 Nettetal Krischer Alina alina.krischer@nettetal.de  02153-8985117 Realschule Kaldenkirchen Wilms Irina irina.wilms@nettetal.de  02157-812356 Rhein-Maas-Berufskolleg Lennartz Yella yella.lennartz@rmbk.de  0173-5496901 Berufskolleg Viersen Meis Ria meis@berufskolleg-viersen.de  02162-9549735 oder 01573-9031679 Willich van Hettinga Voß Saskia saskia.hettingavoss@awo-kreiviersen.de  02154-4812546 oder 01573-7565361 Willich Retz Sören soeren.retz@awo-kreisviersen.de  02154-4812546 oder 01573-7565362 Willich Külkens Stefan stefan.kuelkens@awo-kreisviersen.de  02154-4812545 oder 01573-7565363 Willich Rohde-Wanders Gerta familie_wanders@gmx.de  02156-91960 oder 01573-7565365 Niederkrüchten Gutheil Martina martina.gutheil@niederkruechten.de  02163-980210 oder 0172-2478482 Schwalmtal Mellen Christian c.mellen@schulsozialarbeit-schwalmtal.de  02163-5711445 Schwalmtal Krauß Kerstin  k.krauss@schulsozialarbeit-schwalmtal.de 02163-5711448
    Wie stelle ich einen Antrag?

    Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters abgeben. Sie erhalten auch von dort weitere Informationen, welche Angaben bei der Antragstellung benötigt werden.

    Für die Bezieher von Sozialhilfe, sowie Asylleistungen und bei Kindern und Jugendlichen, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b09e39252cab2639a53130b13aa9f9bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/2 Pflege, Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

    § 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)

    §§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de