Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Kleve können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Bürgergeld oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden künftig die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
Wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Ihrem Wohnort stellen. Daneben können Sie die Leistungen online beantragen. Nutzen Sie dafür bitte den nebenstehenden Link.
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt beim Jobcenter oder der leistungsgewährenden Stelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Anspruch oder zum Stand Ihres Antrages haben, wenden Sie sich daher bitte direkt an das Jobcenter oder die leistungsgewährende Stelle Ihres Wohnortes.
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auch für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Sozialamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Ein Online-Antrag ist in diesen Fällen nicht möglich.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
§ 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)
§§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen