Fischereischein
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Der Fischereischein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Es ist ggf. eine Vereinbarung mit dem/der Eigentümer/-in eines Gewässers zu treffen, z. B. durch Abschluss eines Pachtvertrages. Der Fischereischein kann ab 14 Jahren ausgestellt werden. Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna durchgeführt. Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden.
Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.
Für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird der Jugendfischereischein im Bürgerservice ausgestellt.
Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250
E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Benötigt für die Erstausstellung eines Fischereischeines werden:
- der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein),
- ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderpass) sowie
- ein aktuelles Passbild.
Für die Verlängerung des Fischereischeines werden:
- ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderpass)
- der abgelaufene Fischereischein sowie
- ein aktuelles Passbild benötigt, sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen sind.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
- Die Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischreischeins: 5,00 Euro
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen