Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Der Fischereischein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Es ist ggf. eine Vereinbarung mit dem/der Eigentümer/-in eines Gewässers zu treffen, z. B. durch Abschluss eines Pachtvertrages. Der Fischereischein kann ab 14 Jahren ausgestellt werden. Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna durchgeführt. Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden.

    Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.

    Für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird der Jugendfischereischein im Bürgerservice ausgestellt.

    Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4391431104480f8dad245111efc60793

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    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Benötigt für die Erstausstellung eines Fischereischeines werden:

    • der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein),
    • ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderpass) sowie
    • ein aktuelles Passbild.

    Für die Verlängerung des Fischereischeines werden:

    • ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderpass)
    • der abgelaufene Fischereischein sowie
    • ein aktuelles Passbild benötigt, sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen sind.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
    • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
    • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
    • Die Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischreischeins: 5,00 Euro

    Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de